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Hundesteuer für gefährlichen Hund

Eine Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Höhe von 1.000 Euro im Jahr ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10616/16.OVG). Source: DATEV STeuer

BFH verwirft Sanierungserlass des BMF

Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass – anders als derzeit im Sanierungserlass des BMF vorgesehen – ein Sanierungsgewinn, der dadurch entsteht, dass Schulden zum Zwecke der Sanierung ganz oder teilweise vom Gläubiger erlassen werden, das...