+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen

Laut FG Baden-Württemberg ist bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage...