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Der BFH hatte zu entscheiden, ob auf Dollar-Basis erzielte Investmentfonds-Aktiengewinne, die sich aufgrund von Währungsschwankungen als Aktienverluste erweisen, nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind (Az. I R 63/15).
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