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Der BFH entschied, dass die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Der DStV fordert bereits seit Jahren, ein effizientes und transparentes Verfahren zu schaffen und nimmt zum Beschluss des BFH Stellung.
Source: DATEV STeuer