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Das FG Düsseldorf hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Erbe die für den Erblasser nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann (Az. 13 K 897/16 F).
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