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Verjährung von Urlaubsansprüchen

Zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, hat das BAG ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet (Az. 9 AZR 266/20). Source: DATEV