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Der Bundesrat will Erleichterungen für Schwerstpflegebedürftige erreichen. Dabei geht es um den steuerlichen Pauschbetrag von 7.400 Euro für Blinde und Menschen, die hilflos sind, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985) hervorgeht, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/22816) vorgelegt worden ist.
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