+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes

Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils I R 13/13 vom 24.06.2015 in den USt-Anwendungserlass integriert. Danach fehlt es an der Voraussetzung zur Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 AO, soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Sportvereins...

Erbschaftsteuer: Gegenstand des Vorvermächtnisses

Wenn Gegenstand eines Vorvermächtnisses nicht nur ein Anwartschaftsrecht, sondern ein Kapitalbetrag ist, so ist dieser in voller Höhe erbschaftsteuerpflichtig, auch wenn der Vermächtnisnehmer nur einen Anteil pro Jahr verlangen darf und vor Inanspruchnahme des vollen...