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Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

Die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung ist mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen und begründet einen zusätzlichen Prämienanspruch. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 19 AS 466/20). Source: DATEV