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Die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sog. schnelle Aufwärmfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und löst Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer aus. Das OLG Frankfurt sprach deshalb zwei klagenden Käufern Schadensersatz zu (Az. 4 U 257/19, 4 U 274/19).
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