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Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der sog. DAC-Richtlinie sollen die gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht an die Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Im Gegensatz zu anderen Rechtsberufen bleibt das Berufsgeheimnis für die prozessführungsbefugte Beraterschaft in Deutschland erhalten. Es gibt aber eine Abstufung zum Rechtsanwaltsberuf. Der DStV gibt einen Überblick.
Source: DATEV