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Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

Nach der Härtefallklausel in § 28 Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) kann die zuständige Behörde Unbilligkeiten und Härten ausgleichen, die sich im Einzelfall aus der Anwendung des Gesetzes ergeben. Eine solche Härte kann entstehen, wenn infolge eines...

Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs von 2009 hat sich der Bundesregierung zufolge in der Praxis Handlungsbedarf in Teilaspekten ergeben, dem mit einem Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts Abhilfe geschaffen werden soll. Einen...