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Vollstreckungsschutz aufgrund des BMF-Schreibens zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus erfasst auch Steuerschulden aus der Zeit vor der Pandemie, nicht aber die Vollstreckung von Gewerbesteuern

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus, wonach bis zum 31.12.2020 bei von der Pandemie wirtschaftlich nachteilig Betroffenen regelmäßig nicht vollstreckt werden soll, auch...