+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

BFH: Beweidungsleistungen eines Schäfers

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Umsätze aus Leistungen durch Schafbeweidung und für Mulcharbeiten, die zur Erhaltungs- und Entwicklungspflege zum Zwecke des Naturschutzes und zur Erhaltung von Kulturgütern dienen, der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen (Az....