Das BMF hat sich mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie zumindest bis zum 31. März 2021 Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden eine schriftliche Absprache unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Source: DATEV
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