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Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat sich das BMF mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 12. April 2020 zumindest bis zum 31. März 2021 Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden eine schriftliche Absprache unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).
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