+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Koblenz hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der Stadt Koblenz angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeuges wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer abgewiesen (Az. 5 K 344/17).
Source: DATEV STeuer