Das OLG Hamm hat den Prozesskostenhilfeantrag des Berufungsklägers in einem Erbschaftsstreit zurückgewiesen. Gegenstand der Berufung waren noch etwaige Pflichtteilsansprüche des Berufungsklägers gegen seine Schwestern als testamentarische Erbinnen (Az. I-10 U 69/25).
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