Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 2431/17).
Source: DATEV STeuer
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