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Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, so gilt das gesetzliche Erbrecht und die Verwandten erben. Die Pflicht, mögliche Erben zu ermitteln, trifft das Nachlassgericht. Gibt es keine Verwandten oder schlagen alle bekannten Verwandten das Erbe aus, erbt der Staat. Über ein Verfahren, in dem sich ein erbberechtigter Verwandter erst meldete, nachdem das Land Niedersachsen vom Nachlassgericht als Erbe bestimmt worden war, hat das OLG Braunschweig entschieden (Az. 11 U 65/19).
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