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Das LAG Düsseldorf hat die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters im Bereich der Zählermontage als unwirksam angesehen, dem aufgrund von Auswertungen des elektronischen Fahrtenbuches die unberechtigte Privatnutzung des Dienstfahrzeuges und daraus folgend ein Arbeitszeitbetrug vorgeworfen wurde (Az. 6 Sa 522/20).
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