Ob ein Schwimmbadbetreiber haftet, wenn sich ein Badegast auf einer durch Sonneneinstrahlung stark erhitzten im Boden eingelassenen Metallplatte die Fußsohlen verbrennt, hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 1 O 62/20).
Source: DATEV
Ob ein Schwimmbadbetreiber haftet, wenn sich ein Badegast auf einer durch Sonneneinstrahlung stark erhitzten im Boden eingelassenen Metallplatte die Fußsohlen verbrennt, hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 1 O 62/20).
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