Das LG Köln hat einem Rennradfahrer eine Entschädigung verwehrt, der während einer Ausfahrt über eine Bodenschwelle gefahren und gestürzt ist. Die Gemeinde habe keine Amtspflichten verletzt (Az. 5 O 86/21).
Source: DATEV
Das LG Köln hat einem Rennradfahrer eine Entschädigung verwehrt, der während einer Ausfahrt über eine Bodenschwelle gefahren und gestürzt ist. Die Gemeinde habe keine Amtspflichten verletzt (Az. 5 O 86/21).
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