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Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden Gesellschaft weiterausgeschüttet werden, die Besteuerung der entsprechenden Gewinne auf der Ebene einer gebietsfremden Tochtergesellschaft zu berücksichtigen ist, hätte der Conseil d’État den EuGH um Vorabentscheidung über die Auslegung des Unionsrechts anrufen müssen (Rs. C-416/17).
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