Durch das BMF wurde der Entwurf einer aktualisierten Fassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff vorgelegt (BMF, GoBD-E, IV A 4 – S-0316 / 14 / 10003-13). Der Entwurf wurde an diverse Berufsverbände und -kammern mit der Bitte zur Kommentierung bis zum 12.11.2018 versandt. Die wesentlichen Änderungen im Überblick.
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare