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Die Bundesregierung will den Zugang für Schuldner zu Schuldnerberatungsstellen sicherstellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des BMJV hat das Bundeskabinett am 03.09.2025 beschlossen. Er soll EU-Vorgaben zur Schuldnerberatung umsetzen und flankiert den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der ebenfalls am 03.09.2025 beschlossen wurde.
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