+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Wird ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Dies entschied das OLG Koblenz (Az. 12 U 1012/21).
Source: DATEV