+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Im Rahmen des Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n. F. kann unter anderem von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nullfestsetzung, Nachzahlung oder Steuererstattung ergibt. Dies entschied das FG Münster (Az. 4 K 2351/23).
Source: DATEV