Das Finanzgericht Düsseldorf hatte bzgl. der Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages zum Vorliegen einer einheitlichen, mehrgemeindlichen Betriebsstätte, zur Anwendung des Verhältnisses der Arbeitslöhne als Regelzerlegungsmaßstab und zur Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung zu entscheiden (Az. 3 K 2050/17).
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