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Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitslohn, den ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland für seine Tätigkeit bei der ISAF (International Security Assistance Force) in Afghanistan von der NATO erhält, in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist (Az. 5 K 1077/17).
Source: DATEV STeuer