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Die WPK hat sich wegen des Umgangs mit der knappen Frist für die Einreichung der geprüften Beihilfeanträge nach der sog. Carbon-Leakage-Verordnung (BEHV) an die dafür zuständige Behörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), gewandt und auch das Umweltbundesamt, dem die DEHSt angehört, darüber informiert.
Source: DATEV