+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Mit dem am 24. Juli 2024 veröffentlichten Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes wird ein erneuter Anlauf unternommen, eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen einzuführen. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Source: DATEV