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Bezugnehmend auf das BFH-Urteil vom 18. August 2015 hat das BMF für die wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapierleihen, Kassa-Geschäften und anderen Wertpapiergeschäften neue Grundsätze aufgestellt (Az. IV C 6 – S-2134 / 19 / 10003 :007).
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