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Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ist seit dem 01.06.2022 vollständig in Betrieb. Ab sofort sind Auftraggeber vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags gesetzlich dazu verpflichtet, das Wettbewerbsregister über das Vorliegen von Ausschlussgründen anzufragen. Neu ist neben der Abfragepflicht auch die Möglichkeit für Unternehmen und natürliche Personen, Auskünfte über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters einzuholen.
Source: DATEV