Das AG München wies die Klage einer ärztlichen Abrechnungsstelle aus abgetretenem Honoraranspruch eines Augenarztes gegen einen Patienten wegen einer misslungenen Augen-OP ab (Az. 159 C 22718/18).
Source: DATEV
Das AG München wies die Klage einer ärztlichen Abrechnungsstelle aus abgetretenem Honoraranspruch eines Augenarztes gegen einen Patienten wegen einer misslungenen Augen-OP ab (Az. 159 C 22718/18).
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