+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LG München I hat einer Klage teilweise stattgegeben, mit welcher der Beklagte auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung in Anspruch genommen wurde (Az. 33 O 16380/18).
Source: DATEV