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Verursacht ein E-Bike einen Schaden, haftet lt. LG Lübeck der Halter nach dem StVG auch dann auf Schadenersatz, wenn er nichts falsch gemacht hat. Die sog. Betriebsgefahr realisiert sich auch dann, wenn sich bei einem abgestellten E-Bike der fest verbaute Akku entzündet (Az. 5 O 26/23).
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