+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen, entschied das OLG Frankfurt. Die Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung gelten auch hier (Az. 16 W 37/20).
Source: DATEV