+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das AG München wies die Klage eines Müncheners auf Zahlung von 1.049,46 Euro Arztkosten und 500 Euro Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von der Bierbank ab (Az. 159 C 18386/21).
Source: DATEV