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Das Hessische Finanzministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben die Kommunen aufgefordert, wegen des neuen § 2b UStG bis zum Jahresende 2016 aufschiebende Optionserklärungen abzugeben und damit wirtschaftliche Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Institutionen für eine Übergangszeit weiter zu ermöglichen.
Source: DATEV STeuer