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Das BMF teilt die Aufteilung der vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen mit (Az. IV C 3 – S-2221 / 09 / 10013 :001).
Source: DATEV STeuer