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Das Vormundschaftsrecht und das Betreuungsrecht sollen grundlegend reformiert und an die Bedürfnisse der Gegenwart angepasst werden – das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1896, das Betreuungsrecht wurde 1992 eingeführt. Einen Gesetzentwurf zur Reform hat das Kabinett beschlossen.
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