+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Vorläufig besteht kein Anspruch auf „Hartz IV“ für den Beschuldigten eines Hawala-Rings nach Beschlagnahme von 16.300 Euro. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. 7 AS 752/22 B ER).
Source: DATEV