+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Münster hat die Klagen eines Mannes abgewiesen, der sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge gewandt hatte (Az. 7 K 1552/21 und 7 K 1553/21).
Source: DATEV