Das FG Baden-Württemberg setzte in einem Verfahren die Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung aus. Es hatte ernstliche Zweifel daran, dass eine ausländische Steuerschuld im Inland infolge eines Amtshilfeersuchens vollstreckt werden kann, obwohl dem Schuldner im Inland nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt worden ist (Az. 1 V 2137/16).
Source: DATEV STeuer
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