+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Göttingen gab einer Klägerin Recht, die sich gegen die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Sommerdienst) durch die Stadt Göttingen gewehrt hatte (Az. 3 A 116/18).
Source: DATEV