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Durch den Denkmalschutz sollen historische Gebäude dauerhaft unverfälscht erhalten bleiben. Damit soll dem kulturellen Erbe der Gesellschaft Rechnung getragen und an historische Baukunst und Lebensweise erinnert werden. Ein Verstoß gegen denkmalrechtliche Vorschriften kann auch mit hohem Bußgeld geahndet werden. Das entschied das OLG Oldenburg (Az. 2 Ss(Owi) 163/20).
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