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Durch den Denkmalschutz sollen historische Gebäude dauerhaft unverfälscht erhalten bleiben. Ein Verstoß gegen denkmalrechtliche Vorschriften kann mit Bußgeld geahndet werden. Das OLG Oldenburg bestätigte ein Bußgeld i. H. v. 60.000 Euro (Az. 2 Ss(Owi) 163/20).
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