+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, wonach die Behörden der Zollverwaltung für die Überprüfung der schriftlichen Nachweise nach dem Nachweisgesetz (NachwG) zuständig sein sollen.
Source: DATEV