+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die zum Jahr 2023 geänderte Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin, nach der freiwillige Mitglieder nunmehr mindestens den Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung zahlen müssen, ist rechtmäßig. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 12 K 221/23).
Source: DATEV